Brandschutzunterlage – Gut zu wissen
In gewerblichen Bereichen und Büros ist der Einsatz einer feuerfesten Unterlage für wärmeerzeugende Elektrogeräte (z. B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen) gemäß den einschlägigen VdS-Richtlinien verpflichtend. Ziel ist die Vermeidung von Brandgefahren durch Hitzeentwicklung, technische Defekte oder Fehlbedienung.
Für Privathaushalte besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Dennoch wird die Nutzung einer feuerfesten Unterlage – insbesondere auf brennbaren Oberflächen wie Holzarbeitsplatten – aus Gründen der Risikominimierung dringend empfohlen.
Wichtige Informationen zu Vorschriften und Nutzung
Pflicht im Büro und Gewerbe
Gemäß den Brandschutzvorgaben (u. a. VdS 2000, VdS 2015, VdS 2046, BGI 562 sowie § 8 VVB) müssen ortsveränderliche Elektrogeräte, die Wärme erzeugen, auf einer nicht brennbaren Unterlage betrieben werden.
Betroffene Geräte
Zu den betroffenen Geräten zählen alle Elektrogeräte mit Heizelementen, darunter:
- Kaffeemaschinen (Filtermaschinen, Siebträger, Kaffeevollautomaten)
- Wasserkocher
- Toaster
- Mikrowellen
- Raclette- und Kontaktgrills
- Heißluftfritteusen
- Kochplatten und ähnliche Geräte
Geeignete Unterlagen
Als feuerfeste Unterlagen eignen sich unter anderem:
- Metall
- Fliesen
- Glas
- speziell geprüfte Brandschutzunterlagen
Wichtig ist, dass das Material nicht brennbar, hitzebeständig und standsicher ist.
Abstand zu brennbaren Materialien
Kann der in der Betriebsanleitung geforderte Mindestabstand zu brennbaren Oberflächen nicht eingehalten werden, ist der Einsatz einer feuerfesten Unterlage zwingend erforderlich.
Sicherheit im Haushalt
Auch ohne gesetzliche Pflicht können feuerfeste Unterlagen im privaten Bereich Brände durch technische Defekte, Überhitzung oder unbeaufsichtigten Betrieb verhindern – besonders in Küchen mit Holz- oder Kunststoffarbeitsplatten.
Gilt die Vorschrift auch für Kaffeevollautomaten?
Ja. Kaffeevollautomaten fallen ebenfalls unter die VdS-Vorgaben, da sie:
- über Heizelemente verfügen,
- über längere Zeiträume Dauerwärme erzeugen,
- häufig unbeaufsichtigt im Stand-by-Betrieb laufen.
Gemäß VdS 2015, Abschnitt 2.4, sind unter anderem Herde, Kocher, Fritteusen, Tauchsieder, Bügelgeräte, Heizlüfter, Wärmestrahler sowie Lade-Netzteile so aufzustellen und zu benutzen, dass keine Brandgefahr für die Umgebung entsteht. Diese Anforderung gilt sinngemäß auch für Kaffeemaschinen und Kaffeevollautomaten.
Daher sollten auch Kaffeevollautomaten stets auf einer feuerfesten Unterlage und mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen betrieben werden.
Praktischer Hinweis aus den VdS-Empfehlungen
Stellen Sie Kaffeemaschinen und Wasserkocher auf eine feuerfeste Unterlage. Sorgen Sie für eine standsichere Aufstellung der Geräte mit ausreichendem Abstand zu Waschbecken und Spülen.
Weiterführende Informationen
VdS-Richtlinie 2015 (PDF): https://vds.de/fileadmin/Website_Content_Images/VdS_Publikationen/vds_2015_web.pdf